Ab 11. Mai obligatorische Schulen, ab 8. Juni Mittelschulen voraussichtlich geöffnet

Der Bundesrat hat am 16. April 2020 die Lockerung der Corona-Massnahmen in drei Etappen beschlossen. Die obligatorischen Schulen (Kindergärten, Primarschulen, Sekundarschulen) fallen in die zweite Etappe und werden voraussichtlich ihren Betrieb am 11. Mai wieder aufnehmen können. Die Mittelschulen und Berufsfachschulen, die in die dritte Etappe fallen, öffnen frühestens ab dem 8. Juni.

Der mehrwöchige Ausfall des Präsenzunterrichts hat für die einzelnen Schulstufen im Kanton Basel-Stadt folgende Auswirkungen:

Volksschulen

Zeugnisse und Beurteilung

  • Bis Ende des Schuljahres 2019/2020 finden keine für das Zeugnis und für Übertritte relevanten Beurteilungen mehr statt.
  • Das Schuljahr 2019/2020 wird vollständig anerkannt; am Ende des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis.
  • Im Kindergarten weist das Zeugnis die Dauer des Fernunterrichts aus und bestätigt den Schulbesuch. In den 1. - 5. Klassen der Primarschule weist das Zeugnis die Dauer des Fernunterrichts, die Beurteilung der vom 12. August 2019 bis zum 16. März 2020 erbrachten Leistungen sowie den Laufbahnentscheid aus. In der 6. Klasse und in allen Klassen der Sekundarschule weist das Zeugnis die Dauer des Fernunterrichts sowie die Beurteilungen und den Laufbahnentscheid des Zeugnisses des 1. Semesters aus. Beurteilungen aus dem 2. Semester werden nicht ausgewiesen.

Übertritt Primarschule > Sekundarschule

  • Für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge an der Sekundarschule ist das Zeugnis des 1. Semesters entscheidend. Die erreichte Berechtigung muss im Zeugnis des 2. Semesters nicht bestätigt werden.
  • Die freiwillige Aufnahmeprüfung findet unmittelbar vor den Sommerferien im regulären Rahmen statt.

Leistungszugwechsel in der Sekundarschule:

  • Am Ende des Schuljahres 2019/2020 erfolgen keine Leistungszugwechsel.

Übertritt Sekundarschule > weiterführende Schulen

  • Alle Schülerinnen und Schüler können definitiv in diejenige weiterführende Schule übertreten, für die sie im 1. Semester die Berechtigung erreicht haben. Dies betrifft auch den Übertritt in das Gymnasium und die Fachmaturitätsschule. Das erste Zeugnis muss also nicht bestätigt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die im Zeugnis des 1. Semesters der 3. Sekundarschule die gewünschte Berechtigung nicht erreicht haben und sich bereits für die betreffende weiterführende Schule angemeldet haben, können sich über eine ausserordentliche Zusatzprüfung am Ende des Schuljahres 2019/20 qualifizieren. Schülerinnen und Schüler, die im schriftlichen Teil die erforderlichen Leistungen erbringen, können definitiv in die betreffende weiterführende Schule übertreten. Schülerinnen und Schüler, die in den schriftlichen Prüfungen die entsprechende Qualifikation knapp nicht erreichen, erhalten eine weitere Chance, sich im Rahmen einer mündlichen Prüfung zu qualifizieren.

Mittelschulen und Berufsbildung

Zeugnisse und Beurteilung

  • Alle Lernenden, Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis, das alle Beurteilungsbelege während des Präsenzunterrichts und die mündlichen Beurteilungsbelege während des Fernunterrichts berücksichtigt.
  • Am Ende des Schuljahrs wechseln alle Lernenden, Schülerinnen und Schüler ins nächste Schuljahr, das Zeugnis enthält keinen Promotionsentscheid.

Abschlussprüfungen

  • Für diejenigen, die vor einer Abschlussprüfung stehen, gilt, dass die Erfahrungsnote auf den schriftlichen Beurteilungsbelegen, die bis zum 16. März abgelegt wurden, und auf möglichen mündlichen Beurteilungsbelegen während des Fernunterrichts basieren. In gewissen Fällen und bei gewissen Abschlüssen besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Semesterprüfung im jeweiligen Fach.
  • Ob und wie die Abschluss- und Maturprüfungen überhaupt stattfinden können, müssen Bund und Kantone baldmöglichst schweizweit einheitlich entscheiden. Das Erziehungsdepartement informiert, sobald dieser Entscheid vorliegt.
Hinweise:

Sämtliche Informationen stehen auch unter www.coronavirus.bs.ch zur Verfügung.

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