Der Schulstart an den öffentlichen Schulen im Kanton Basel-Stadt findet statt

Momentan besteht schweizweit kein Grund, die Schulen zu schliessen. Die kantonalen Behörden beobachten die Lage weiterhin laufend.

Das Gesundheitsdepartement und das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt haben heute über den Schulstart am kommenden Montag, 9. März 2020, im Kanton informiert. Dieser kann plangemäss erfolgen, auch in Riehen und Bettingen. Einzig Schülerinnen und Schüler, sowie Lehr- und Fachpersonen, die sich kürzlich in den betroffenen Risikogebieten aufgehalten haben, dürfen nicht zur Schule gehen, sondern müssen 14 Tage zuhause bleiben.

Die Behörden haben die Lage in den letzten Tagen ausführlich analysiert, die Ausbreitung des Virus beobachtet und sind zum Entschluss gekommen, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach den Ferien  am kommenden Montag, 9. März 2020, stattfinden soll. Die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler werden per Brief und über die Internetseiten, via Medien und über die gängigen Social Media-Kanäle informiert.

Für Kinder und Jugendliche sowie für Lehr- und Fachpersonen, die aus den betroffenen Risikogebieten nach mindestens einer Übernachtung zurückkehren, gilt: 14 Tage zuhause bleiben und im Krankheitsfall telefonisch den Hausarzt oder die Hausärztin kontaktieren.

Sämtliche öffentlichen Veranstaltungen (also z.B. Konzerte, Schüleraufführungen etc.) an den Schulen werden abgesagt oder für mindestens vier Wochen verschoben. Dasselbe gilt für Schulreisen in Risikogebiete. Die restlichen Schulreisen, Kolonien und Ski-Lager finden statt. Von dieser Massnahme ebenso nicht betroffen sind Elternabende und übrige Informationsveranstaltungen.

Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen einer eigens für Jugendliche entworfenen Kampagne für den richtigen Umgang mit verstärkten Hygienemassnahmen sensibilisiert:

  • Regelmässiges Händewaschen
  • Seife ist bereits genügend, Desinfektionsmittel sind nicht notwendig

Zusätzlich gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit:

  • Husten oder Niesen nur in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch
  • Pausieren des Händegeben-Rituals
  • Kranke Kinder oder Lehr- und Fachpersonen bleiben bei Fieber und Husten zuhause

Die erwähnten Massnahmen gelten bis auf Widerruf bzw. für die nächsten vier Wochen. Für Kindertagesstätten, Spielgruppen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit gelten diese Regelungen sinngemäss.

 Antworten zu weiteren Fragen von Eltern zum Schulbetrieb finden sich ab heute, 14 Uhr, auf www.coronavirus.bs.ch/schulen.

Der kantonale Krisenstab weist zudem darauf hin, dass die Nummer 144 nur in medizinischen Notfällen benutzt werden soll. Für Fragen zu medizinischen Notfällen oder zu Veranstaltungen, stehen die Nummern +41 61 267 90 00 (Gesundheitsdepartement) sowie +41 58 463 00 00 (Bundesamt für Gesundheit) zur Verfügung.

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