Mögliche Zugangsbeschränkungen auf Kunsteisbahnen

Da es vor allem an den Wochenenden auf den beiden Kunsteisbahnen Margarethen und Eglisee zu teilweise hohem Aufkommen von Besucherinnen und Besuchern kommt, wurde das Schutzkonzept angepasst. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, den Zugang zu den Kunsteisbahnen vorübergehend zu beschränken.

Gemäss Schutzkonzept gilt für die Kunsteisbahnen Margarethen und Eglisee in allen Innenräumen eine generelle Maskentragpflicht für Personen ab 12 Jahren. Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher gelten zudem die Hygienemassnahmen und Abstandsvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Insbesondere die Einhaltung des erforderlichen Abstandes kann teilweise aufgrund des hohen Aufkommens von Personen in den Anlagen der Kunsteisbahnen – vor allem an den Wochenenden – nicht genügend sichergestellt werden. Aus diesem Grund wurde das Schutzkonzept der Kunsteisbahnen Margarethen und Eglisee ergänzt. Auf dieser Basis kann bei hohem Besucheraufkommen der Zugang zu den Anlagen beschränkt oder die Anlage vorübergehend ganz geschlossen werden. Den Weisungen des anwesenden Personals des Sportamts ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Das angepasste Schutzkonzept ist auf der Webseite unter www.jfs.bs.ch/corona-sport publiziert.

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