Kinder- und Jugendkommission
Die Kinder- und Jugendkommission wurde durch den Regierungsrat entsprechend dem Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche eingesetzt. Sie berät die zuständigen Departemente bei der Organisation und Planung der Kinder- und Jugendhilfe und sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Organen der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe und den Trägern der nicht-staatlichen Kinder- und Jugendhilfe.