Kinder- und Jugendkommission

Die Kinder- und Jugendkommission wurde durch den Regierungsrat entsprechend dem Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche eingesetzt. Sie berät die zuständigen Departemente bei der Organisation und Planung der Kinder- und Jugendhilfe und sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Organen der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe und den Trägern der nicht-staatlichen Kinder- und Jugendhilfe.

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